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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 6 S 48.05   

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https://dejure.org/2005,31344
OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 6 S 48.05 (https://dejure.org/2005,31344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2005 - 6 S 48.05 (https://dejure.org/2005,31344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2005 - 6 S 48.05 (https://dejure.org/2005,31344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begünstigender, zunächst nur hinsichtlich der täglichen Betreuungszeit geänderter und im Übrigen bis auf Weiteres erlassener Aufnahmebescheid hinsichtlich einer Kindertagesstätte (Kita); Regelungen des § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) über die Aufhebung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; SGB VIII § 24; ; SGB X § 31; ; SGB X § 33 Abs. 2; ; SGB X § 47; ; SGB X § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB X § 48; ; KitaG § 1 Abs. 2; ; KitaG § 1 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 6 S 48.05
    Wesentlich ist eine Änderung in diesem Sinne, wenn ein begünstigender Bescheid infolge der Änderung in Widerspruch zu der materiellen Rechtslage gerät, somit unter den geänderten Verhältnissen nicht hätte erlassen werden dürfen ( BSGE 80, 215, 217, BSGE 85, 92, 94 f. sowie Freischmidt in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB X, § 48 Rdnr. 2 und 11).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 6 S 48.05
    Wesentlich ist eine Änderung in diesem Sinne, wenn ein begünstigender Bescheid infolge der Änderung in Widerspruch zu der materiellen Rechtslage gerät, somit unter den geänderten Verhältnissen nicht hätte erlassen werden dürfen ( BSGE 80, 215, 217, BSGE 85, 92, 94 f. sowie Freischmidt in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB X, § 48 Rdnr. 2 und 11).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.2009 - 6 K 1659/05
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ohne Erfolg (Beschluss vom 29. August 2005 im Verfahren 6 S 48.05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten der Verfahren 6 L 246/05, 6 L 306/05 und OVG 6 S 48.05 sowie des vom Beklagten eingereichten Verwaltungsvorganges (ein Ordner mit fünf Halbheftern) verwiesen.

    Die Kammer schließt sich der Würdigung des Oberverwaltungsgerichts an, dass mit dem Bescheid vom 14. Juli 2005 über die Kündigung des Betreuungsplatzes in der Sache ein zuvor erlassener Aufnahmebescheid nach § 47 SGB X widerrufen worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2005 - OVG 6 S 48.05 - S. 3 f. EA).

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